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Wohnungs(gebrauchs)recht unter Familienangehörigen
iFamZ 2018/130
In Bezug auf die Annahme der schlüssigen Einräumung eines (vertraglichen) Wohnungs(gebrauchs)rechts unter Familienangehörigen ist ein strenger Maßstab anzulegen.
(…) 4. Auch für eine schlüssige Einräumung eines Wohnungs(gebrauchs)rechts finden sich im festgestellten Sachverhalt keine Hinweise; im Übrigen ist gerade für die Frage der schlüssigen Einräumung eines (vertraglichen) Wohnungs(gebrauchs)rechts unter Familienangehörigen ein strenger Maßstab anzulegen (vgl RIS-Justiz RS0011850 [T5, T 14], RS0011888; 5 Ob 214/10x; 7 Ob 107/17m).
Ein dem Familienverhältnis entspringender tatsächlicher Wohnzustand ist nicht nur anzunehmen, wenn aus dem Familienrechtsverhältnis eine Verpflichtung besteht, anderen Familienangehörigen Wohnung zu geben, denn es gibt zahlreiche aus dem natürlichen Zusammengehörigkeitsgefühl unter Familienangehörigen entspringende tatsächliche Benützungsgewährungen, die rechtlich nicht geregelt, gegen den Willen des Gewährenden nicht rechtlich durchsetzbar und jederzeit widerrufbar sind (RIS-Justiz RS0020503, RS0020507). Lassen die konkreten Umstände des Falls jedoch auf ein aus dem natürlichen Zusammengehörigkeitsgefühl unter Familienangehö...