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Zumutbarkeit des Auspendelns zur Arbeit bei Kinderbetreuung
iFamZ 2018/115
Dem Vater kann ein Auspendeln zur Arbeit nicht zugemutet werden, wenn dadurch die Betreuung seines jüngeren Kindes nicht mehr gewährleistet wäre.
(…) 2.1. Nach den Feststellungen kann der Vater acht Stunden täglich leichte bis mittelschwere Arbeiten verrichten, und es erschließen sich für ihn bei Bereitschaft zum Wochen-, Monats- und Saisonpendeln reale Beschäftigungsmöglichkeiten und bei entsprechendem Engagement und Mobilität gute Chancen zur Aufnahme einer Beschäftigung innerhalb von vier Monaten im Tourismus in Kärnten, Salzburg und Tirol für rund sieben Monate jährlich. Das dabei erzielbare Netto-Jahreseinkommen unter Einbeziehung der prognostizierten Arbeitslosigkeit beträgt für sieben Monate Beschäftigung plus fünf Monate Bezug aus der Arbeitslosenversicherung 14.800 €, das ergibt rd 1.230 € monatlich.
2.2. Bei dieser Ausgangslage ist dem Erstgericht zunächst darin beizupflichten, dass eine Anspannung des Vaters in dem von ihm vorgenommenen Sinn gerechtfertigt sein könnte. Dem steht auch nicht entgegen, dass der Vater über keinen Pkw und über keinen Führerschein verfügt; es stünde ihm jedoch die Möglichkeit offen, zu einer Arbeitsstelle mit öffentlic...