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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 179

Die Körperschaftsteuererklärung für 2001


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S. S 179Die Körperschaftsteuererklärung für 2001
Im Folgenden wird die Körperschaftsteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, die zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des Handelsrechtes verpflichtet sind (Formular K 1), besprochen. Weitere Erläuterungen enthalten die erstmals aufgelegten „Erläuterungen für das Ausfüllen" der Körperschaftsteuererklärungen (K 4).
Für die Veranlagung 2001 sind bereits die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 zu berücksichtigen, die als Zusammenfassung des geltenden Rechts anzusehen sind. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das SWK-Sonderheft „Praxisleitfaden Körperschaftsteuerrichtlinien 2001".
Am Beginn der Körperschaftsteuererklärung ist anzukreuzen, ob die angegebenen Beträge ausschließlich in Schilling oder in Euro angegeben werden. Eine Vermischung von Schillingbeträgen mit Eurobeträgen darf nicht erfolgen.


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