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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 131

Erklärung über zusätzliche Bezüge


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Erklärung über zusätzliche Bezüge
Der Steuerpflichtige hat ausdrücklich anzugeben, ob er im Jahr 2001 Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen, rückgezahlte Pflichtbeiträge an Sozialversicherung oder Bezüge aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds erhalten hat. Bei Abgabe der Erklärung vor Mai 2002 mit einem zu erwartenden Guthaben aus der Veranlagung ist bei Nichtbezug das „nein" anzukreuzen, sonst wird die Erklärung nicht vor Mai 2002 bearbeitet.

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