Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 157
Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds (Kennzahl 409)
Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds (Kennzahl 409)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Substanzgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen
ausländischen Investmentfonds gelten als Einkünfte aus Spekulationsgeschäft. Davon
sind Substanzgewinne betroffen, die bei in Österreich zugelassenen ausländischen
Fonds entstanden sind und durch einen inländischen Vertreter nachgewiesen werden.
20% der Substanzgewinne unterliegen im Rahmen der Veranlagung einer Besteuerung
mit einem festen Steuersatz von 25%. Die Besteuerung erfolgt isoliert von den
übrigen Einkünften. Durch die Eintragung bei Kennzahl 409 wird dieser Betrag mit
der Steuer von 25% belegt. |