Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 132
Sonderausgabenerhöhungsbetrag
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sonderausgabenerhöhungsbetrag Soferne Sie mindestens drei Kinder haben, für die Sie oder Ihr (Ehe-)Partner 2001 für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen haben oder für die Ihnen für sieben Monate ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, erhöht sich der Höchstbetrag für die unter den gemeinsamen Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben noch um weitere 20.000 S. Der Erhöhungsbetrag kann nur von einem Steuerpflichtigen beansprucht werden und das Kind darf selbst keine Sonderausgaben geltend machen. |