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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 183

Zusätzliche Angaben (Kennzahlen 684, 685, 691, 692, 689, 696, 656, 679, 661, 663 und 690)


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Zusätzliche Angaben (Kennzahlen 684, 685, 691, 692, 689, 696, 656, 679, 661, 663 und 690)
Forschungsfreibetrag, Zuwendungen an Universitäten usw., Pensionskassenbeiträge, Bildungsfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Eigenkapitalzuwachsverzinsung, Übertragungsrücklage, Pensions- und Jubiläumsrückstellung, Lehrlingsfreibetrag und Abfertigungsrückstellung sind im Abschnitt „Wie der Gewinn ermittelt wird" sowie im Abschnitt „Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten ist" ausführlich besprochen. Eine Eintragung unter Kennzahl 696 führt dabei zur Festsetzung einer Steuer von 25% auf den Sondergewinn (§ 11 Abs. 2 KStG).


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