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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 130
Währungserklärung
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Währungserklärung Am Beginn der Einkommensteuererklärung ist anzukreuzen, ob die angegebenen Beträge ausschließlich in Schilling oder in Euro angegeben werden. Eine Vermischung von Schillingbeträgen mit Eurobeträgen darf nicht erfolgen. |