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Verlustabzug (Kennzahlen 469 und 462)
Verlustabzug (Kennzahlen 469 und
462)
Die Angaben bei Kennzahl 469 dienen zur Berücksichtigung der
Verlustvorträge aus den Jahren 1989 und 1990, die bis 1995 nicht geltend gemacht werden
konnten und die gemäß § 117 Abs. 7 EStG mit je 1/5 in den Jahren 1998 bis 2002
abzuziehen sind. Bitte tragen Sie bei der Kennzahl 469 den gesamten offenen Betrag an
Verlusten aus 1989 und 1990 ein, denn die Fünftelung erfolgt
automatisch.
Die Angaben bei der Kennzahl 462 dienen der automatischen
Vormerkung der noch offenen Verlustvorträge aus den Jahren ab 1991. Zur Berücksichtigung
der Verluste siehe auch den in SWK-Heft 19/1998, Seite S 419 f.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ab 2001 wurde im § 2 Abs. 2 b eine
Verlustverrechnungsgrenze von 75% eingeführt. Damit sind einmal bei den einzelnen
Einkünften ausgleichsfähige Verluste nur mit 75%S. S 167 der
positiven Einkünfte abzuziehen. Weiters wurde beim Verlustvortrag auch die Grenze
von 75% eingeführt, sodass der Verlustvortrag nur bis zu 75% des Gesamtbetrages
der Einkünfte abgezogen werden kann. I... |