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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 205

Sonstige Berichtigungen (Kennzahl 090)


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Sonstige Berichtigungen (Kennzahl 090)
Die „Erläuterungen" führen dazu aus:
Berichtigung des Steuerbetrages gemäß § 16: „Hier sind Entgeltsberichtigungen betreffend Umsätze vorangegangener Veranlagungszeiträume zu erfassen, wobei der Steuerbetrag (und nicht die Bemessungsgrundlage) einzutragen ist. Entgeltsberichtigungen betreffend Umsätze des laufenden Veranlagungszeitraumes sind bereits unter der Kennzahl 000 zu berücksichtigen."
„Diese Zeile steht für sonstige Berichtigungen zur Verfügung (z. B. bei Steuersatzdifferenzen bei einem Ist-Versteuerer".
Gutschrift durch Steuerfreiheit vorjähriger Ausfuhrumsätze: „Hier sind die Gutschriften einzutragen, die sich in den Fällen des § 7 Abs. 4 zweiter Unterabsatz durch die Steuerfreiheit für (zunächst versteuerte) Ausfuhrumsätze vorangegangener Veranlagungszeiträume ergeben, wenn der Ausfuhrnachweis erst im laufenden Veranlagungszeitraum eingelangt ist."


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