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Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 2001
S. S 175Die
Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 2001
Wenn Sie im Jahr 2000
„Arbeitnehmer" waren, das heißt, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
und auch „andere" Einkünfte hatten, dann haben Sie eine „normale"
Einkommensteuererklärung auf Formular E 1 (siehe Seite S 129 ff.)
abzugeben.
Wenn Sie aber außer den Einkünften aus nichtselbständiger
Arbeit keine „anderen" Einkünfte hatten, kommt die Abgabe einer
Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung, Formular L 1, in Betracht.
Wann
sind Sie verpflichtet, eine
Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung
abzugeben?
Sie sind
verpflichtet, eine
Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn
• Sie
mindestens zeitweise gleichzeitig zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die
beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sind, bezogen haben (wenn mehrere
Pensionen, z. B. Eigenpension und Witwenpension, von einer Stelle gemeinsam abgerechnet
und ausgezahlt werden, gilt dies nicht) oder
• bei der
Lohnverrechnung der Alleinverdienerabsetzbetra...