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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 175

Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 2001

S. S 175Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 2001
Wenn Sie im Jahr 2000 „Arbeitnehmer" waren, das heißt, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und auch „andere" Einkünfte hatten, dann haben Sie eine „normale" Einkommensteuererklärung auf Formular E 1 (siehe Seite S 129 ff.) abzugeben.
Wenn Sie aber außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine „anderen" Einkünfte hatten, kommt die Abgabe einer Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung, Formular L 1, in Betracht.
Wann sind Sie verpflichtet, eine Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung
abzugeben?
Sie sind verpflichtet, eine Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn
• Sie mindestens zeitweise gleichzeitig zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sind, bezogen haben (wenn mehrere Pensionen, z. B. Eigenpension und Witwenpension, von einer Stelle gemeinsam abgerechnet und ausgezahlt werden, gilt dies nicht) oder
• bei der Lohnverrechnung der Alleinverdienerabsetzbetra...






















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