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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 202
Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb (Kennzahl 065)
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Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb (Kennzahl 065) Bei den Kennzahlen 072 bis 075 wird die Umsatzsteuer von den innergemeinschaftlichen Erwerben berechnet und festgehalten. Da der Warenverkehr im EU-Gebiet umsatzsteuerfrei ablaufen soll, wird die berechnete Umsatzsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb bei Vorliegen einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug wieder abgezogen. |