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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 157
Nicht ausgleichsfähige Verluste (Kennzahl 371)
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Nicht ausgleichsfähige Verluste (Kennzahl 371) Bei der Kennzahl 371 sind nun die nicht ausgleichsfähigen Verluste aus den außerbetrieblichen Einkunftsarten einzutragen. Dabei wird es sich vor allem um Verluste ausS. S 158 Verlustmodellen handeln, die infolge der Werbung mit der Verlusterzielung oder mit Renditen, die nur durch den Steuervorteil entstehen, als Verluste i. S. d. § 2 Abs. 2 a EStG anzusehen sind. Siehe dazu Anm. 17, Seite S 142. |