Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 132
Alleinerzieherabsetzbetrag
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Alleinerzieherabsetzbetrag Wenn Sie Alleinerzieher sind, steht Ihnen der Alleinerzieherabsetzbetrag von ebenfalls 5.000 S zu. Als Alleinerzieher gelten Sie, wenn Sie nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebten und für mindestens sieben Monate für mindestens ein Kind (§ 106 Abs. 1 EStG) Familienbeihilfe bezogen haben. |