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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 183
Nichtanwendung der 75%-Grenze beim Verlust (Kennzahl 624)
Nichtanwendung der 75%-Grenze beim Verlust (Kennzahl 624)
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Insoweit im Gesamtbetrag der Einkünfte Sanierungs- oder
Liquidationsgewinne enthalten sind, ist die oben beschriebene Vortragsgrenze von
75% nicht anzuwenden. Das bedeutet, dass bei Vorhandensein derartiger Gewinne der
Verlustvortrag in Höhe dieser Gewinne nicht auf 75% begrenzt wird. Zur Ermittlung
der tatsächlichen Vortragsgrenze sind die Sanierungs- oder Liquidationsgewinne
unter der Kennzahl 624 einzutragen. |