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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 179

Wirtschaftsjahr


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Wirtschaftsjahr
Im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung ist festgelegt, ob das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt oder vom Kalenderjahr abweicht. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ist für 2001 das Einkommen zu versteuern, das in dem 2001 endenden Wirtschaftsjahr (2000/2001) erzielt worden ist.
Bei einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) beginnt das erste Wirtschaftsjahr mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages und nicht erst -wie das zivilrechtlich der Fall ist -mit der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch.
Wenn das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, ist als Beginn des Wirtschaftsjahres „" und als Ende des Wirtschaftsjahres „" einzusetzen.


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