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SWK 7, 1. März 2001, Seite 34

Artikel XIII Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes

Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes

Das Energieabgabenvergütungsgesetz, BGBl. Nr. 201/1996, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/1998, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 2 tritt an die Stelle des Wertes „5.000 S" der Wert „363 Euro".

2. Im § 4 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

㤠2 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 tritt mit in Kraft."

EB: Siehe Erläuterungen zu Art. VI.

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