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SWK 7, 1. März 2001, Seite T 20
Das Euro-Steuerumstellungsgesetz geht in Begutachtung
Umrechnung, Rundung und Glättung aller in Abgabengesetzen enthaltenen Schilling-Beträge und -Verweise
(SWK) – Das Finanzministerium hat soeben den Entwurf zu einem Euro-Steuerumstellungsgesetz (Euro-StUG 2001) fertig gestellt und zur Begutachtung verschickt. Mit diesem Gesetz sollen aus Gründen der Transparenz bzw. Praktikabilität Gesetze und Verordnungen, die Schilling-Beträge oder Schilling-Verweise enthalten, auf Euro-Beträge und Euro-Verweise umgestellt werden. Dabei, so heißt es im Vorblatt zu den Erläuterungen, sei es in den meisten Fällen nicht opportun, eine bloße Umrechnung und Rundung des Schilling-Betrages auf volle Cent-Beträge vorzunehmen. Vielmehr sind einige Euro-Beträge auch zu glätten, um ihre Anwendbarkeit zu erleichtern oder überhaupt zu ermöglichen. Eine solche Glättung ist nur im Wege einer Neufestsetzung des Betrages in Euro möglich. Die Begutachtungsfrist endet voraussichtlich Ende März/Anfang April.
Wir veröffentlichen im Folgenden den Text des Gesetzesentwurfes samt Erläuterungen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.