Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 2001, Seite 34

Artikel XII Änderung des Erdgasabgabegesetzes

Änderung des Erdgasabgabegesetzes

Das Erdgasabgabegesetz, BGBl. Nr. 201/1996, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 9/1998, wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Abgabe beträgt 0,0436 Euro je m3."

2. Im § 8 wird als Abs. 3 angefügt:

„(3) § 5 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 ist auf Vorgänge nach dem anzuwenden."

EB: Siehe Erläuterungen zu Art. VI.

Daten werden geladen...