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SWK 7, 1. März 2001, Seite T 32

Artikel IX Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987

Das Grunderwerbsteuergesetz 1987, BGBl. Nr. 309/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird wie folgt geändert:

S. T 331. Im § 3 Abs. 1 Z 1 tritt an die Stelle des Wertes „15.000 S" der Wert „1.100 Euro".

EB: Technisch bedingte Betragsglättungen im Zuge der Umstellung der Schilling-Beträge auf Euro-Beträge als Folge der physischen Einführung des Euro. Bei Wertgrenzen, die für Automaten relevant sind, wurde auf zur Verfügung stehende Euro-Münzen Rücksicht genommen.

2. Im § 18 wird nach Abs. 2b folgender Abs. 2c eingefügt:

„(2 c) § 3 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem verwirklicht werden."

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