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Artikel IX Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987
Das Grunderwerbsteuergesetz 1987, BGBl. Nr. 309/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird wie folgt geändert:
S. T 331. Im § 3 Abs. 1 Z 1 tritt an die Stelle des Wertes „15.000 S" der Wert „1.100 Euro".
EB: Technisch bedingte Betragsglättungen im Zuge der Umstellung der Schilling-Beträge auf Euro-Beträge als Folge der physischen Einführung des Euro. Bei Wertgrenzen, die für Automaten relevant sind, wurde auf zur Verfügung stehende Euro-Münzen Rücksicht genommen.