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Artikel XV Änderung der Bundesabgabenordnung
Änderung der Bundesabgabenordnung
Die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird wie folgt geändert:
1. In den in Spalte 1 angeführten Rechtsvorschriften treten an die Stelle der in Spalte 2 angeführten Schillingbeträge die jeweils in Spalte 3 angeführten Eurobeträge und an die Stelle der Währungsbezeichnungen „S" und „Schilling" die Währungsbezeichnung „Euro":
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Spalte 1 Rechtsvorschrift | Spalte 2 Betrag in Schilling | Spalte 3 Betrag in Euro |
§ 45 a | 500.000 | 40.000 |
§ 111 Abs. 3 | 30.000 | 2.500 |
§ 112 Abs. 2 | 2.000 | 200 |
§ 112 a | 5.000 | 400 |
§ 125 Abs. 1 lit. a | fünf Millionen | 400.000 |
§ 125 Abs. 1 lit. a | acht Millionen | 600.000 |
§ 125 Abs. 1 lit. b | zwei Millionen | 150.000 |
§ 212 Abs. 2 | 10.000 | 750 |
§ 242 | 200 | 20 |
EB: Technisch bedingte Betragsglättungen im Zuge der Umstellung der Schilling-Beträge auf Euro-Beträge als Folge der physischen Einführung des Euro. Bei Wertgrenzen, die für Automaten relevant sind, wurde auf zur Verfügung stehende Euro-Münzen Rücksicht genommen.