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SWK 7, 1. März 2001, Seite T 35

Artikel XV Änderung der Bundesabgabenordnung

Änderung der Bundesabgabenordnung

Die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird wie folgt geändert:

1. In den in Spalte 1 angeführten Rechtsvorschriften treten an die Stelle der in Spalte 2 angeführten Schillingbeträge die jeweils in Spalte 3 angeführten Eurobeträge und an die Stelle der Währungsbezeichnungen „S" und „Schilling" die Währungsbezeichnung „Euro":


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Spalte 1
Rechtsvorschrift
Spalte 2
Betrag in Schilling
Spalte 3
Betrag in Euro
§ 45 a
500.000
40.000
§ 111 Abs. 3
30.000
2.500
§ 112 Abs. 2
2.000
200
§ 112 a
5.000
400
§ 125 Abs. 1 lit. a
fünf Millionen
400.000
§ 125 Abs. 1 lit. a
acht Millionen
600.000
§ 125 Abs. 1 lit. b
zwei Millionen
150.000
§ 212 Abs. 2
10.000
750
§ 242
200
20



EB: Technisch bedingte Betragsglättungen im Zuge der Umstellung der Schilling-Beträge auf Euro-Beträge als Folge der physischen Einführung des Euro. Bei Wertgrenzen, die für Automaten relevant sind, wurde auf zur Verfügung stehende Euro-Münzen Rücksicht genommen.

2. § 204 Abs. 1 lautet:

„(1) Der festgesetzte Abgabenbetrag oder die Summe der in einem Bescheid festgesetzten Abgabenbeträge ist auf volle Cent abzurunden oder aufzurunden. Hiebei sind Beträge unter 0,5 Cen...

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