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SWK 7, 1. März 2001, Seite S 250

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zum Verlustvortragsübergang bei Umwandlungen

UmS 32/7/01: Nach Begründung einer atypischen stillen Beteiligung an einem von mehreren Betrieben einer GmbH erfolgt eine Veräußerung dieses Betriebes bzw. steuerlich eine Abschichtung des stillen Mitunternehmeranteiles dieser IdH-GmbH und eine Teilkompensation des Veräußerungsgewinnes mit vortragsfähigen Verlusten. Geht bei einer nachfolgenden Umwandlung der operativ gebliebenen GmbH der verbliebene vortragsfähige Verlust auf den (die) Rechtsnachfolger über?

Antwort: Das hängt vom Sachverhalt ab. Die handelsrechtliche Veräußerung des Betriebes unter Wahrung des Fortsetzungsrechtes des stillen Gesellschafters an diesem Betrieb ist steuerlich die Veräußerung des Mitunternehmeranteiles der IdH-GmbH, da die stille Mitunternehmerschaft mit dem Erwerber des Betriebes bzw. steuerlich des Mitunternehmeranteiles fortgesetzt wird. Im Falle der nachfolgenden errichtenden wie auch der verschmelzenden Umwandlung hängt der Verlustvortragsübergang nach § 10 Z 1 i. V. m. § 4 Z 1 lit. a UmgrStG u. a. von der Übertragung des Verlust erzeugenden Betriebes ab. Stammt der am Umwandlungsstichtag bestehende Restverlust aus dem seinerzeit aktiv geführten und in der...

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