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SWK 7, 1. März 2001, Seite R 21

Schenkungssteuer: Bemessung

Veräußert der Gewinner eines Gewinnspieles einer Fertigteilhausgesellschaft den Hauptpreis i. H. v. 1,500.000 S um 1,350.000 S, so ist bei der Frage, von welchem Wert eine Schenkungssteuer zu entrichten ist, zu prüfen, ob es sich bei dem „Nachlass" von 150.000 S um einen branchenüblichen Rabatt handelt. – (§ 18 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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