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SWK 7, 1. März 2001, Seite K 4

Übertragung von Vermögen gegen Zeitrente

Übertragung von Vermögen gegen Zeitrente (§ 29 EStG)

Übertragen Eltern einem Kind Vermögensgegenstände gegen auf ihre Lebenszeit wiederkehrende Leistungen, die jedenfalls für eine bestimmte Mindestdauer zu zahlen sind, handelt es sich um ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft, wenn die Mindestlaufzeit der wiederkehrenden Bezüge kürzer ist als die voraussichtliche durchschnittliche Lebenserwartung der bezugsberechtigten Personen (BFH , X R 75/97 in BB 2000, 1657).

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