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SWK 7, 1. März 2001, Seite R 22

Kommanditanteil: Bewertung

Bei der Bewertung eines Kommanditanteiles ist eine kombinierte Sachwert- und Ertragswertschätzung zu billigen, eine globale Bewertung des Unternehmens ist im Gesetz ebenso wenig gedeckt wie eine Bewertung nach Ertragswerten. – (§ 19 Abs. 1 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0441, 0442, 0443)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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