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Aufwendungen bei GmbH
Aufwendungen bei GmbH (§ 27 EStG)
Trägt ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut, das er der Kapitalgesellschaft, an der nahe Angehörige beteiligt sind, unentgeltlich zur Nutzung überlässt, so kommt grundsätzlich ein Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder – sofern die Beteiligung zum Betriebsvermögen des Gesellschafters gehört – als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb in Betracht. Soweit der Nutzungsbeitrag der Beteiligungsquote des Gesellschafters entspricht, ist eine private Mitveranlassung hinsichtlich der Aufwendungen regelmäßig zu verneinen (BFH , VIII R 68/96 in BB 2001, 26).