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SWK 7, 1. März 2001, Seite S 237

Vorsorge für Pensionen in den EStR 2000

Klarstellungen des Finanzministeriums für die Praxis

Ralph Felbinger

Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000), welche ab der Veranlagung 2000 generell anzuwenden sind und einen Auslegungsbehelf zum EStG 1988 in der Fassung vor dem Budgetbegleitgesetz 2001 darstellen, enthalten im Abschnitt „Vorsorge für Pensionen" einige Klarstellungen von offenen Fragen, welche die Praxis der betrieblichen Altersvorsorge in der letzten Zeit aufgeworfen hat.

Anrechnung der Sozialversicherungspension

Erfreulich ist die Feststellung des BMF (Rz. 3386), dass die Obergrenze für die Berechnung einer Pensionsrückstellung maximal 80% des letzten laufenden Aktivlohnes beträgt und dass Pensionsansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung auf diese Obergrenze nicht anzurechnen sind. Weiters wird festgehalten (Rz. 3393), dass eine Pensionszusage nicht zu einer Besserstellung gegenüber der Aktivitätszeit führen darf und somit die zugesagte Pension einschließlich der Sozialversicherungspension nicht höher sein darf als der Aktivlohn im Zeitpunkt des Pensionsantritts. Ergänzend wird hinzugefügt, dass es unerheblich ist, ob in der Pensionszusage eine ausdrückliche Anrechnung der Sozialversicherungspension erfolgt oder nicht, soferne die obige Forderung erfüllt ist.

Somit geht man, wie viel...

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