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SWK 7, 1. März 2001, Seite 35

Artikel XIV Änderung des Kommunalsteuergesetzes 1993

Änderung des Kommunalsteuergesetzes 1993

Das Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl. Nr. 819/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/1998, wird wie folgt geändert:

1. In den in Spalte 1 angeführten Rechtsvorschriften treten an die Stelle der in Spalte 2 angeführten Schillingbeträge die jeweils in Spalte 3 angeführten Eurobeträge und an die Stelle der Währungsbezeichnung „S" die Währungsbezeichnung „Euro":


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Spalte 1

Rechtsvorschrift
Spalte 2

Betrag in Schilling
Spalte 3
Betrag in Euro
§ 9
20.000
1.460
15.000
1.095
§ 15 Abs. 1
800.000
60.000
§ 15 Abs. 2
6.000
440



EB: Technisch bedingte Betragsglättungen im Zuge der Umstellung der Schilling-Beträge auf Euro-Beträge als Folge der physischen Einführung des Euro. Bei Wertgrenzen, die für Automaten relevant sind, wurde auf zur Verfügung stehende Euro-Münzen Rücksicht genommen.

2. Im § 16 wird als Abs. 4 angefügt:

„(4) § 9 sowie § 15 Abs. 1 und 2, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001, sind erstmals für den Monat Jänner 2002 anzuwenden."

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