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SWK 7, 1. März 2001, Seite 3

Betriebserwerb oder Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter

Betriebserwerb oder Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter (§ 10 EStG)

Ein auf die Bewertung von Immobilien spezialisiertes Sachverständigenbüro hat von einem gerichtlichen Sachverständigen um 450.000 S den gesamten Fundus von etwa 2.200 Schätzgutachten, 140 Büchern an Fachliteratur und eine Menge an Zeitschriften etc. erworben. Durch den Erwerb der Schätzgutachten wird der Käufer nicht in die Lage versetzt, den Betrieb des Gutachters fortzusetzen. Nur durch Erwerb des persönlichen Wissens und der persönlichen Kenntnisse, also des „Humankapitals", könnte der Betrieb fortgesetzt werden. Daher stand ein Investitionsfreibetrag zu Recht zu ().

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