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SWK 7, 1. März 2001, Seite 19

Österreichs Gerichte sind vorlagefreudig

Die Europäische Kommission hat vor wenigen Tagen den 17. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts veröffentlicht, der das Jahr 1999 betrifft. Aus diesem Bericht ergibt sich, dass die österreichischen Gerichte im Jahre 1999 Spitzenreiter bei den dem EuGH vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen waren: Während 1995 nur 2, im Jahre 1996 6, im Jahre 1997 35 und im Jahr 1998 16 Vorabentscheidungsersuchen aus Österreich dem EuGH vorgelegt wurden, waren es im Jahre 1999 bereits 56! Österreich hat damit auch die anderen EU-Mitgliedstaaten überflügelt: Im Jahr 1999 hatte Deutschland den zweiten Platz mit 49 Vorabscheidungsersuchen und Italien den dritten Platz mit 43 Vorabentscheidungsersuchen. Danach folgen die Niederlande (23), Großbritannien (22) und Frankreich (17). Am unteren Ende der Liste befinden sich Irland (2), Griechenland (3) und Dänemark (3). Interessant ist, dass auch die beiden anderen im Jahr 1995 neu beigetretenen Mitglieder Finnland und Schweden dem EuGH nur 4 bzw 5 Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt haben.

S. 20Der Bericht der Europäischen Kommission wertet auch noch die Zahl der von den obersten nationalen Gerichten vorgelegten Vorabentscheidungse...

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