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SWK 7, 1. März 2001, Seite 243

Begründung von Wohnungseigentum unter Miteigen- tümern ­ keine Nachversteuerung

(BMF) – Die Nachversteuerungsbestimmung des § 28 Abs. 7 EStG setzt tatbestandsmäßig voraus, dass ein Gebäude unter Lebenden übertragen wird und innerhalb von fünfzehn Jahren davor vom Steuerpflichtigen oder – bei Übergängen von Todes wegen – seinem Rechtsvorgänger begünstigte Herstellungsaufwendungen in Teilbeträgen abgesetzt worden sind.

Wird an einem bisher im Miteigentum stehenden Gebäude von denselben Personen, denen zuvor das Gebäude zuzurechnen war, Wohnungseigentum begründet, so führt ein derartiger Vorgang nicht zu einer Nachversteuerung, da eine Gebäudeübertragung i. S. d. § 28 Abs. 7 EStG nicht vorliegt. Wird das im Wohnungseigentum stehende Gebäude weiterhin vermietet, sind die noch offenen Herstellungszehntel(-fünfzehntel) den Wohnungseigentümern entsprechend dem Nutzflächenverhältnis der von ihnen vermieteten Wohnungen zuzuordnen.

Eine Eigennutzung einer bisher vermieteten Wohnung hat auf die Nachversteuerung gemäß § 28 Abs. 7 EStG keine Auswirkung. (

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