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SWK 7, 1. März 2001, Seite T 34

Artikel XI Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes 1952

Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes 1952

Das Feuerschutzsteuergesetz 1952, BGBl. Nr. 198/1952, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999, wird wie folgt geändert.

1. § 5 Abs. 4 entfällt.

2. Im § 9 wird als Abs. 7 angefügt:

„(7) § 5 Abs. 4 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2001 ist bis anzuwenden."

EB: Siehe Erläuterungen zu Art. VI.

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