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SWK 12, 20. April 1997, Seite 46

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

Der Geschäftsführer einer in Konkurs geratenen GmbH kann erst dann zur

Haftung für nicht bezahlte Abgaben herangezogen werden, wenn die Uneinbringlichkeit bei der GmbH feststeht - (§ 54 WAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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