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SWK 12, 20. April 1997, Seite 315

Betriebsvermögenseigenschaft von Eigentumswohnungen

(BMF) - Angefragter Sachverhalt

Im Betriebsvermögen eines protokollierten Einzelunternehmers befindet sich ein Gebäude mit 10 gleich großen Eigentumswohnungen, welche zu Wohnzwecken vermietet werden. Der Unternehmer nutzt ab 1996 eine dieser vermieteten Wohnungen auf Dauer privat.

Einkommensteuerliche Beurteilung

Eigentumswohnungen im Alleineigentum werden einkommensteuerlich wie Gebäude im Alleineigentum behandelt. Wird die gesamte Eigentumswohnung auf Dauer genutzt, ist sie wie das zur Gänze privat genutzte Gebäude dem notwendigen Privatvermögen zuzurechnen. Weiters ist die 80/20%-Regel anzuwenden (). Im Anfragefall bewirkt die private Nutzung einer Eigentumswohnung eine Entnahme (einschließlich Grund- und Boden-Anteil). (

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