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SWK 12, 20. April 1997, Seite R 45

Aufschließungsbeitrag NÖ

Auf den

Aufschließungsbeitrag sind eigene Arbeits- und Materialleistungen, die nach Erklärung des Grundstücks zum Bauplatz erbracht werden, nicht anzurechnen - (§ 14 Abs. 5 nö BauO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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