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SWK 12, 20. April 1997, Seite 43

Verfahren: Sicherstellungsauftrag

Ein

Sicherstellungsauftrag kann erlassen werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte für das Entstehen der Abgabenschuld und für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung vorliegen - (§ 93 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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