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SWK 12, 20. April 1997, Seite 52

Neuinterpretation der Künstler- und Sportlerklausel des DBA Österreich-Deutschland

(SWK) - Im Jahre 1989 wurde zwischen der österreichischen und der deutschen Finanzverwaltung die Vereinbarung getroffen, daß die in Art. 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA Österreich-Deutschland vorgesehene „Künstler- und Sportlerklausel" nur bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit im Sinne des § 22 EStG 1988 Wirkung entfalten kann. Mit Verordnung BGBl. 735/1996 wurde von dieser Auffassung nunmehr wieder abgegangen. Art. 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA zwischen Österreich und Deutschland kann auch dann Bedeutung haben, wenn eine selbständig ausgeübte vortragende, sportliche oder artistische Tätigkeit den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen ist. Das Besteuerungsrecht ist dann unabhängig vom Vorliegen einer Betriebsstätte im Quellenstaat gegeben. MR. Dr. Heinz Jirousek beschreibt die Auswirkungen der Verordnung in einem Beitrag, der in der April Ausgabe der SWI veröffentlicht ist.

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