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SWK 12, 20. April 1997, Seite 46

Lustbarkeitsabgabe Stmk.

In Graz ist auch für einen von einem Verein aufgestellten

Geldspielapparat, der nur den Vereinsmitgliedern zugänglich ist, Lustbarkeitsabgabe zu entrichten - (§ 14 a Stmk. LustbarkeitsabgabeG), (Abweisung)

(-0627)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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