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SWK 12, 20. April 1997, Seite S 316

Überführung einer Betriebsliegenschaft vom Gesamthand- ins Sonderbetriebsvermögen

(BMF) - Angefragter Sachverhalt

Am Vermögen einer GmbH & Co KG sind die GmbH (Komplementär) und eine OHG (Kommanditist) beteiligt. Die OHG hält alle Anteile an der GmbH. Ein bebautes Grundstück soll vom Gesamthandvermögen ins Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten überführt werden.

Ertragsteuerliche Beurteilung

Die Überführung einer Betriebsliegenschaft vom Gesamthand- ins Sonderbetriebsvermögen zieht nach der Verwaltungspraxis auch dann die Aufdeckung der stillen Reserven nach sich (Entnahme- und Einlagevorgang), wenn die quotenmäßige Beteiligung der Gesellschafter unverändert bleibt (Abschn. 59 a B Abs. 2 EStR 1984). Dieser Verwaltungspraxis ist der Verwaltungsgerichtshof nicht entgegengetreten ().

Die stillen Reserven des Grund und Boden sind zur Gänze aufzudecken und zu versteuern. Da die GmbH nach Überführung an der Betriebsliegenschaft nicht mehr beteiligt ist, kann die Gebäuderegelung des Abschn. 44 Abs. 2 EStR 1984 nicht zur Anwendung kommen; die stillen Reserven des Gebäudes sind ebenfalls aufzudecken und zu versteuern. Sollte der GmbH die Beteiligung am Grundstück ohne angemessene Abfindung zugunsten ihres Gesellschafters (OHG) aufgeben, ist der...

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