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SWK 12, 20. April 1997, Seite 319

Mineralogische Sammlungsstücke

Mag. Walther Schnopfhagen

(BMF) - Seitens der Wirtschaftskammer Österreich wurde dem Bundesministerium für Finanzen mitgeteilt, daß von den Händlern vielfach für die nach dem bewirkten Lieferungen von mineralogischen Sammlungsstücken zu Unrecht irrtümlich lediglich der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung gebracht worden ist. Seitens der Wirtschaftskammer wird unter Hinweis auf die Feststellung des Finanzausschusses, 1823 der Beilagen XVIII G. P., wonach der Finanzausschuß davon ausgeht, daß die Finanzverwaltung in der Zeit der Einführung und Umstellung auf das neue Umsatzsteuergesetz 1994 im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Versäumnisse und Fehler der Steuerpflichtigen mit größter Toleranz behandelt, um eine Billigkeitsregelung ersucht. Diesem Ersuchen wird insoweit entsprochen, als seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken bestehen, wenn von der Nachversteuerung der zu Unrecht nur mit 10% besteuerten Lieferungen abgesehen wird. Dies gilt nur für Lieferungen, die bis Ende November 1996 ausgeführt worden sind.

Die Finanzlandesdirektion und Finanzämter werden ersucht, dieser Regelung entsprechend vorzugehen. ( GZ 21 0209/20-IV/9/96)

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