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SWK 12, 20. April 1997, Seite 49

VfGH hebt Werkvertragsregelung im ASVG auf

Regelung „unklar und teilweise widersprüchlich" - § 109 a EStG ebenfalls verfassungswidrig

(apa) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit einem am Dienstag, dem 8. April, zugestellten Erkenntnis über den Antrag von 61 der 183 Nationalratsabgeordneten die Werkvertragsregelung im ASVG (§ 4 Abs. 5) und die entsprechende Regelung im Einkommensteuergesetz als verfassungswidrig aufgehoben. Dagegen teilt das Höchstgericht die Bedenken der Abgeordneten von FPÖ, Grünen, Liberalem Form sowie der ÖVP-Abg. Cordula Frieser nicht, wonach auch die ASVG-Regelung über die freien Dienstverträge (§ 4 Abs. 4) verfassungswidrig sei.

Die Regelung für dienstnehmerähnlich tätige Personen sei sowohl hinsichtlich des Bestehens der Versicherungspflicht als solcher als auch bezüglich ihrer konkreten Ausgestaltung „derart unklar und zum Teil sogar widersprüchlich", daß sie rechtsstaatlichen Anforderungen widerspreche, zitiert der VfGH in einer Aussendung aus seiner Begründung.

Auch die dazugehörige einkommensteuerrechtliche Vorschrift (§ 109 a EStG 1988), die für die betroffenen Personengruppen die Einhebung der Einkommensteuer im Abzugsweg vorgesehen hatte, erweise sich aus dem gleichen Grund als verfassungswidrig.

Bezüglich der freien Dienstverträge werden die Bedenken der Abgeordneten nicht geteilt: Jene Personen, die zwar ständig bei einem ...

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