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SWK 12, 20. April 1997, Seite 43

Vorläufiger Bescheid

Die Finanzbehörde kann

vorläufige Bescheide erlassen, wenn Ungewißheit des Umfangs der Steuerpflicht im Zusammenhang mit hohen Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen besteht - (§ 200 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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