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Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Schadenersatzleistungen bei Leasingfahrzeugen
Echter Schadenersatz führt zu keinem Leistungsaustausch
In jüngster Vergangenheit wurde aufgrund von abgabenbehördlichen Prüfungen von einzelnen Finanzämtern der Standpunkt vertreten, daß Schadenersatzleistungen in Geld wegen Beschädigungen an Leasingfahrzeugen vom Leasingnehmer an den Leasinggeber unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 UStG zu subsumieren und daher steuerbare Umsätze sind. Unterstützung fand diese Rechtsmeinung durch einen jüngst veröffentlichten Artikel von Dr. Thomas Krumenacker (vgl. Reparatur eines Leasingfahrzeuges - Umsatzsteuer, ÖStZ 1996, 504). In der Folge soll untersucht werden, inwieweit dieser Rechtsstandpunkt unter Würdigung zivil- und abgabenrechtlicher Aspekte aufrecht erhalten werden kann. Von den Unfallreparaturen sind die mit der Nutzung des Leasingfahrzeuges verbundenen Verschleißreparaturen zu unterscheiden. Letztere trägt der Leasingnehmer beim typischen Finanzierungsleasing selbst. Sie sind nicht Gegenstand der Betrachtung.
Bei Eintritt eines Schadensereignisses, das in der Folge zu einer Reparatur führt, ist der Leasingnehmer verpflichtet, dies sofort dem Leasinggeber zu melden, da der Leasinggeber als Eigentümer des Leasingfahrzeuges unmittelbar Geschädigter und somit auch unmittelbarer Anspruchsberechtigter ist. Wenn im Leasing...