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Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt gemäß § 9 Abs. 2 UStG 1994
(BMF) - Im Hinblick auf die ab geltende Steuerbefreiung für die Krankenbeförderung (§ 6 Abs. 1 Z 22 UStG 1994) wird der Erlaß vom , GZ 09 0902/1-IV/9/95 (AÖFV Nr. 237/1995) dahingehend abgeändert, daß die Fluggesellschaften, welche Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür eingerichtet sind, durchführen (z. B. Air Med Ärzteflugambulanz GmbH), nicht mehr unter die Befreiung des § 9 Abs. 2 UStG 1994 fallen. ( GZ 09 0902/3-IV/9/96)