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SWK 12, 20. April 1997, Seite R 46
Verfahren: Stundung
• Die Abgabenbehörde ist nicht verpflichtet, einen Abgabepflichtigen, der ein schlecht begründetes
Stundungsansuchen einbringt, zur Erstattung weiterer Vorbringen aufzufordern - (§ 90 Abs. 2 WAO), (Abweisung)
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