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SWK 12, 20. April 1997, Seite 46

Verfahren: Stundung

Die Abgabenbehörde ist nicht verpflichtet, einen Abgabepflichtigen, der ein schlecht begründetes

Stundungsansuchen einbringt, zur Erstattung weiterer Vorbringen aufzufordern - (§ 90 Abs. 2 WAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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