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SWK 11, 10. April 1994, Seite R 43
Zigarettenschmuggel. Eingangsabgaben
•Die Eingangsabgaben für
geschmuggelte Zigarettensind dem Täter vorzuschreiben und die am Schmuggel Beteiligten sind als Haftende in Anspruch zu nehmen, obwohl die Zigaretten vom Gericht als zugunsten des Bundes für verfallen erklärt worden sind — (§ 174 Abs. 3 lit. a ZollG), (Abweisung)
(, 0107, 0108)