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SWK 11, 10. April 1994, Seite 043

Zigarettenschmuggel. Eingangsabgaben

•Die Eingangsabgaben für

geschmuggelte Zigarettensind dem Täter vorzuschreiben und die am Schmuggel Beteiligten sind als Haftende in Anspruch zu nehmen, obwohl die Zigaretten vom Gericht als zugunsten des Bundes für verfallen erklärt worden sind — (§ 174 Abs. 3 lit. a ZollG), (Abweisung)

(, 0107, 0108)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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