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Parkometergesetz Slbg.
•Ein Strafbescheid wegen Verletzung des
Parkometergesetzesfür die Stadt Salzburg galt als aufgehoben, wenn über eine Berufung nicht innerhalb eines Jahres entschieden wurde — (§ 51 Abs. 5 VStG vor der Novelle BGBl. 358/1990), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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