Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1994, Seite 042

Parkometergesetz Wien

•Bei Bestrafung wegen Übertretung des Wiener

Parkometergesetzesist die Bezeichnung »Wien 1, Biberstraße gegenüber 22« eine ausreichende Individualisierung und Konkretisierung des Tatortes — (§ 1 Abs. 3 Wr. ParkometerG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...