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Behandlung der neuen Mindestkörperschaftsteuer im Jahresabschluß
Behandlung der neuen Mindestkörperschaftsteuer
im Jahresabschluß
Nichtaktivierung bildet keinen Verstoß gegen das Prinzip des true and fair view
VON DR. VINZENZ HAMERLE
Aufgrund des neuen § 24 Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) wird allen Kapitalgesellschaften, deren Einkommen 44.100 S nicht übersteigt, im Rahmen der jährlichen Veranlagung ab 1994 eine Körperschaftsteuer von 15.000 S vorgeschrieben. Soweit diese Mindestkörperschaftsteuer die auf das ausgewiesene Einkommen entfallende Körperschaftsteuer übersteigt (d. h., bei Verlusten oder bei Nullfällen regelmäßig zur Gänze), ist die Jahressteuerschuld damit nicht endgültig entstanden, sondern ist wie eine Vorauszahlung auf eine in den folgenden sieben Veranlagungszeiträumen entstehende, den Betrag von jeweils 15.000 S übersteigende Körperschaftsteuerschuld anzurechnen.
Die Mindeststeuer von 15.000 S ist somit eine »Schwebe-Körperschaftsteuer« (so bezeichnet von Wiesner in SWK-Heft 35/1993, Seite A 558). Wenn die Mindeststeuer von 15.000 S in den folgenden sieben Veranlagungszeiträumen nicht angerechnet werden kann (weil eine entsprechende Steuerschuld gar nicht entsteht), verfällt die Vorauszahlung zugunsten des Fiskus, womit sie zu einer endgültigen Belastung wird.
Problemstellung
Es ist zu klären, ob dies...