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SWK 11, 10. April 1994, Seite 042

Parkometergesetz Wien

•Die Mitwirkungspflicht des der Übertretung des Wiener

ParkometergesetzesBeschuldigten ist nicht darauf beschränkt, die ihm vorgehaltenen Erhebungsergebnisse für unrichtig zu erklären, ohne diesen Erhebungsergebnissen konkrete Behauptungen entgegenzusetzen und entsprechende Beweise anzubieten — (§§ 24 und 25 VStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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